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Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Seit der Gesetzesnovelle zum ASchG (1. Jänner 2013) ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für alle Unternehmen verpflichtend. Die Evaluierung psychischer Belastungen umfasst lt. Arbeitsinspektorat folgende Prozessschritte:
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
- Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- Überprüfung der Wirksamkeit festgelegter Maßnahmen
- Dokumentation der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung und der durchzuführenden Maßnahmen
Trigon unterstützt Sie bei Bedarf bei allen Prozessschritten.